WEG-Verwaltung PDF Drucken E-Mail

Hiebei handelt es sich um die Verwaltung von Wohnungseigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WoEigG). Der Umfang der Verwaltung richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben, der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung, Beschlüssen und vertraglichen Vereinbarungen.

In der Regel umfasst die Verwaltung die Aufstellung des Wirtschaftsplan, die laufende Buchhaltung, die Jahresabrechnung nebst Anhängen für die Gemeinschaft, die Abwicklung von Versicherungsschäden im Gemeinschaftseigentum, die laufende Instandhaltung, eine regelmäßige Kontrolle der Anlage sowie die Einberufung und Durchführung der jährlichen Eigentümerversammlung.

 

 
WEG-Verwaltung (Teilverwaltung) PDF Drucken E-Mail

Wer kennt das nicht. Die tägliche Verwaltung stellt gerade für "kleine" Gemeinschaften kein Problem dar. Kleinere Reparaturen oder Angebotsausschreibungen sind innerhalb der Gemeinschaft schnell besprochen und durchgeführt. Aufwändig und Zeit raubend wird die laufende Buchhaltung, die jährliche "Nebenkostenabrechung" oder die Einholung größerer Angebote. Hier können wir Ihnen mit unserer Teilverwaltung helfen. Ein speziell auf Ihre WEG zugeschnittenes Angebot, z.B. Aufstellung eines Wirtschaftsplans, laufende Buchhaltung inkl. Jahresabrechnung, Angebotseinholung ...

 
Unser Buchtipp PDF Drucken E-Mail

Der Wohnungseigentümer: Ratgeber zum Wohnungseigentum von Volker Bielefeld

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