|
Hiebei handelt es sich um die Verwaltung von Wohnungseigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WoEigG). Der Umfang der Verwaltung richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben, der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung, Beschlüssen und vertraglichen Vereinbarungen.
In der Regel umfasst die Verwaltung die Aufstellung des Wirtschaftsplan, die laufende Buchhaltung, die Jahresabrechnung nebst Anhängen für die Gemeinschaft, die Abwicklung von Versicherungsschäden im Gemeinschaftseigentum, die laufende Instandhaltung, eine regelmäßige Kontrolle der Anlage sowie die Einberufung und Durchführung der jährlichen Eigentümerversammlung.
|
|
|
WEG-Verwaltung (Teilverwaltung) |
|
|
|
|
Wer kennt das nicht. Die tägliche Verwaltung stellt gerade für "kleine" Gemeinschaften kein Problem dar. Kleinere Reparaturen oder Angebotsausschreibungen sind innerhalb der Gemeinschaft schnell besprochen und durchgeführt. Aufwändig und Zeit raubend wird die laufende Buchhaltung, die jährliche "Nebenkostenabrechung" oder die Einholung größerer Angebote. Hier können wir Ihnen mit unserer Teilverwaltung helfen. Ein speziell auf Ihre WEG zugeschnittenes Angebot, z.B. Aufstellung eines Wirtschaftsplans, laufende Buchhaltung inkl. Jahresabrechnung, Angebotseinholung ...
|
|
Der Wohnungseigentümer: Ratgeber zum Wohnungseigentum von Volker Bielefeld
Wer ein umfassendes und dennoch
bezahlbares Nachschlagewerk zum Komplex "Wohnungseigentum" sucht, wird
hier fündig. Auf knapp 1000 Seiten im Taschenbuchformat werden alle
Bereich des Wohnungseigentumsrecht fachlich kompetent und auch für den
Laien gut lesbar behandelt. Ein MUSS für jeden interessierten
Eigentümer.
Amazon, 34 Euro: Volker Bielefeld |
|
|
|
|
|