Und jedes Jahr aufs Neue - die Betriebskostenabrechnung steht an!
Vermietern und Wohnungseigentümern bieten wir mit unserem Abrechnungsservice die Möglichkeit, die jährliche Betriebskostenabrechnung oder die Jahresabrechnung der WEG extern durchführen zu lassen.
Mietverwaltung: Sie übergeben uns Kontoauszüge, Rechnungen, Daten zu Mieterwechseln sowie sonstige relevante Belege und wir erstellen für Sie die Betriebskostenabrechnung sowie die Bescheinigung nach §35a Haushaltsnahe Dienstleistungen für Ihre Mieter. Sie erhalten von uns aufbereitete Daten für Ihre Steuererklärung.
Wohnungseigentümergemeinschaften: Der Idealfall für kleine Gemeinschaften, die sich weitestgehend selbst verwalten können, Ihre Abrechnung jedoch gerne durch einen unabhängigen Anbieter durchführen lassen. Wir buchen für Sie die laufenden Ausgaben und Einnahmen, übernehmen auf Wunsch auch die Datenübergabe und Einarbeitung externer Heizkostenabrechner, erstellen die Gesamt- und Einzelabrechnungen der Gemeinschaft, die Saldenlisten sowie die Bescheinigung nach §35a Haushaltsnahe Dienstleistungen für Ihre Steuererklärung.
Mitglied im:
Bundesverband Deutscher Volks- und Betriebswirte
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